Wahlärztin
Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen, weshalb Sie eine Honorarnote von mir bekommen. Diese können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Alternativ übernehmen wir gerne die Einreichung vor Ort für Sie. Die Rechnung wird dann automatisch von der Krankenkasse bearbeitet. Sie brauchen dafür nichts weiter erledigen. Die Rückvergütung unterscheidet sich zwischen den Kassen etwas. Genaue Informationen dazu kann Ihnen Ihre Kasse geben.
Prinzipiellwerden bis zu 80% des gelisteten Kassentarifs rückvergütet. Den Rest können Sie, falls vorhanden, bei einer Zusatzversicherung geltend machen.
Kosten
Die Untersuchungen werden nach Aufwand verrechnet. Die Erstordination kostet zwischen 160 und 190 Euro (Schwindeluntersuchung). Bitte bringen Sie sämtliche Vorbefunde zum Termin mit. Falls Sie einen vereinbarten Termin doch nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir rechtzeitig (spätestens am Vortag) per Email oder Anruf Bescheid zu geben, damit der Termin anderweitig genutzt werden kann. Bei nicht rechtzeitiger Absage behalten wir uns vor, ein Ausfallshonorar in der Höhe von 90 Euro in Rechnung zu stellen.

